LGA-Qualifikationsmodi
Für die Teilnahme an der Landesausscheidung der SV-Landesgruppe Nordrheinland
sind von einem Hundeführer mit jeweils dem selben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen:
Der Bewerber muss innerhalb der Landesgruppe Nordrheinland
im Zeitraum nach der BSP bis zum Meldeschluss
(4 Wochen vor Ausscheidung)
entweder 2 Schutzhundprüfungen 3 erfolgreich abgelegt haben
oder bei der FCI-Qualifikation der Landesgruppe das Prüfungsziel erreicht haben.
Bei beiden Schutzhundprüfungen (Ausrichter SV)
muss der Bewerber ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten erreichen,
bei mindestens 90 Punkten in "C".
Mindestens eine der Prüfungen muss in einer anderen
als der eigenen Ortsgruppe des Hundeführers abgelegt werden.
Beide Prüfungen sind unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern des SV abzulegen.
Bei der FCI-Qualifikation der LG muss der Hundeführer mit seinem Hund
ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten,
bei TSB "ausgeprägt" erreichen.
Erreicht der Hundeführer bei der Bundes-FCI
ein Gesamtergebnis von mindestens 27O Punkten,
bei TSB "ausgeprägt", unabhängig von der Platzierung,
hat er die direkte Qualifkation zur BSP erreicht.
Eine zusätzliche Teilnahme an der LGA entfällt.
Die drei Erstplatzierten und der vierte als Ersatzhund
bilden die Mannschaft der LG-O5 bei der Bundes FCI.
Das LG-Kontingent von zur Zeit 1O und 2-Ersatzhunden,
verringert sich in diesem Fall entsprechend auf der LGA.
Diese Bestimmung ersetzt alle vorhergehenden.
(Beschluß der Delegiertentagung vom 25.O2.O7)
Bei der LGA gilt zur Qualifikation zur Bundessieger-Prüfung:
Gesamtergebnis 27O Punkte und 9O Punkte im Schutzdienst.